ja klar alles easy.
Du bist ein mann, und männern wird öffentliches nackt sein, auch ohne erektion oder selbstbefriedigung, immer als exhibitionistisch motivierte handlung unterstellt. Und bei dem was du hier beschreibst, selbstbefriedigung im zug, taxi, sauna, park, usw. Da muß man gar nichts mehr unterstellen.
Das fällt ganz klar in den bereich strafbarer exhibitionismus, und ist somit eine sexualstraftat.
Exhibitionismus ist zwar ein antragsdelikt, das heißt, es kann nur auf antrag bzw. Auf eine anzeige hin verfolgt werden. Aber ein anruf genügt da schon, damit die polizei angerückt kommt, und gegen dich, wegen exhibitionismus ermittelt.
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offenbar ist vielen männern nicht klar, daß öffentliche selbstbefriedigung kein kavaliersdelikt, sondern eine ausgewachsene sexualstraftat ist.
Wenn die polizei den mann vor ort stellen kann, dann wird er vorläufig festgenommen, und wird zur erkennungsdienstlichen behandlung mit aufs revier genommen.
Die polizei sagt zwar, die erkennungsdienstliche behandlung ( fingerabdrücke, und fotos) werden wenn es nicht zur anklage kommt, dann wieder gelöscht. Das stimmt aber nicht. Wer einmal mit foto und fingerabdruck in der sexualstraftäter datei der polizei gelandet ist, der bleibt dort auch drin.
Nach der erkennungsdienstlichen behandlung steht es dem beschuldigten frei, sich zur sache zu äussern oder es nicht zu tun. Danach kann er gehen.
Die polizei erstellt anhand von zeugen und deren aussagen eine ermittlungsakte, und reicht die akte dann an den staatsanwalt weiter. Der staatsanwalt entscheidet dann anhand der aktenlage ob er eine anklage ( strafbefehl) verfasst, oder die anklage fallen läßt.
In 99,99% der fälle klagt er an, und verschickt einen strafbefehl in form einer geldstrafe. Die bleibt für ersttäter noch am unteren strafmaß, ist aber immer oberhalb der tausend euro angesiedelt.
Der beschuldigte kann einspruch gegen den strafbefehl erheben, dann wird es vor dem amtsgericht verhandelt.
Oder er bezahlt den strafbefehl, was gleichzeitig als schuldanerkenntnis gewertet wird, dann ist er zwar raus aus der sache, aber als sexualstraftäter dann im polizeicomputer bundesweit erfasst.
Beim nächsten mal, wenn man wegen exhibitionismus angeklagt wird's dann bedeutend teurer.
Spätestens beim dritten mal, liegt das strafmaß dann oberhalb den 90 tagessätzen.
Was dann für den mann heißt, daß er dann als vorbestraft gilt. Und wenn der vorbestrafte für seine berufliche tätigkeit, ein polizeiliches führungszeugnis vorlegen muß, dann steht in dem führungszeugnis auch die vorstrafe drin, was dann meist das berufliche aus in dieser sparte bedeutet.
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ich will die öffentlichen sexuellen handlungen die hier teilweise beschrieben werden, gar nicht werten oder den männern deswegen ein schlechtes gewissen einreden.
Aber auch bitte nicht so tun, als könnte man sich "als mann" überall gefahrlos exhibitionieren, und selbstbefriedigung in der öffentlichkeit eine harmlose sache wäre.