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BrainBug007

  • Ich denke man muss da 2 Themen differenzieren. Einerseits ist da der Nachweis des Urhebers. Das kann man mit einer Copyright-Beschriftung, einem Wasserzeichem oder einem digitalen Fingerabdruck erreichen. Andererseits ist da das Ausfindigmachen des Täters. Oft geht das über die Polizei mit Hilfe des Seitenbetreibers. Bei Tauschbörsen ist da aber schnell Schluss. Die Frage ist auch ob man überhaupt dafür polizeiliche Schritte einleiten will.

    Rechtlich ist das eindeutig ahndungswürdig. Menschlich ist das schäbig.

    Die Rechte am geistigem Eigentum werden im Netz leider ständig mit Füßen getreten. Die Konsequenz kann sein, man viel vorsichtiger mit seinen Werken umgehen muss. Bedauerlich.

  • ... Aber ich kenns vone inigen Discomäusen. Das ist dann schon sehr unschön.

    Uuuuu! Finster! So viel Zeit vorm Spiegel verbracht und doch den Presswurst-Look erwischt. :)

    Bei meiner Freundin mag ichs ohne, aber für mich finde ich das sehr unbequem.

  • Bei mir war das auch in sehr jungen Jahren, drum hab ich keinen Vergleich. Man sagt beschnittenen Männern mehr Standzeit nach. Ob was dran ist, weiß ich nicht, aber kann nicht klagen. ;)

  • Meine Freundin interessiert sich für sowas.

    Gibt es da nen Kauftipp?

  • Hallo zusammen,

    meine Freundin hat sich von einer ihrer Freundinen das MyStim-Gerät empfehlen lassen. Das ist zugegebenermaßen nicht ganz preiswert, aber kann gleich 2 Bereiche stimulieren und ist total einfach sehr fein von zart bis hart einstellbar.

    Meine Freundin liebt ihr Gerät und wir haben viel Spaß damit. Frauen - traut euch. Die Dinger sind einfach zu bedienen und können viel Spaß machen.

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