Ich denke man muss da 2 Themen differenzieren. Einerseits ist da der Nachweis des Urhebers. Das kann man mit einer Copyright-Beschriftung, einem Wasserzeichem oder einem digitalen Fingerabdruck erreichen. Andererseits ist da das Ausfindigmachen des Täters. Oft geht das über die Polizei mit Hilfe des Seitenbetreibers. Bei Tauschbörsen ist da aber schnell Schluss. Die Frage ist auch ob man überhaupt dafür polizeiliche Schritte einleiten will.
Rechtlich ist das eindeutig ahndungswürdig. Menschlich ist das schäbig.
Die Rechte am geistigem Eigentum werden im Netz leider ständig mit Füßen getreten. Die Konsequenz kann sein, man viel vorsichtiger mit seinen Werken umgehen muss. Bedauerlich.