denn sie sind unkenntlich
Besserwisser? Na da hat es aber jemand richtig drauf!
Bitte erst Infomieren und dann solche Komentare abgeben!
Auszug:
Der Bildnisbegriff ist weit zu verstehen. Im Grundsatz versteht man darunter die Darstellung einer Person, die deren Äußere Erscheinung in einer für Dritte erkennbaren Weise wiedergibt (vgl. OLG Hamburg, Urteil v. 13.1.2004 - 7 U 41/03). Unter den Begriff fallen also auch Abbildungen, die zwar nicht oder nicht ausschließlich das Gesicht des Abgebildeten zeigen, wohl aber bestimmte charaktistische äußere Merkmale erscheinen lassen. Dabei ist die Art der technischen Darstellung gleichgültig. Neben Fotografien können also auch Zeichnungen oder ähnliches unter den Bildnisbegriff fallen. Unerheblich ist auch, ob eine reale oder lediglich eine fiktive Situation wiedergegeben wird.
So viel zu dem Thema unkenntlich!
LG Born666