Aber die, die genau wegen des Zeigens Outdoor ihrer Lieblingsbeschäftigung nachgehen und das auch noch sagen, dürfen sich auch nicht beklagen, wenn sie dann auch gesehen werden!
rolleyes:
Es geht ja auch nicht darum das sie gesehen wurden, sondern gefilmt.
Und es macht schon einen Unterschied ob ich mich freiwillig einer begrenzten Zahl von Menschen zeigen will oder ob ich dabei gefilmt werde und dieser Film dann allen zugänglich gemacht wird.
Und ein Prommi, der in den Supermarkt geht kann nicht einfach sagen, das er jetzt nicht erkannt werden möchte wo er doch sonst mit dieser Bekanntheit sein Geld verdient.
Wenn ich zum Beispiel in einen Swingerclub gehe will ich dennoch nicht das dort gefilmt wird.
Zuschauen und filmen macht für mich doch einen großen Unterschied aus.
Ach so, verklagen will ich niemanden. Also auch keinen wegen öffentlich überwachte Plätze.
Übrigens hat ein Bekannter, dem dauernd der Briefkasten aufgebrochen wurde, einaml eine Kamera in seinem Wagen plaziert und in der Zeit, wo es meist passierte, gefilmt. Er wollte so den Täter überführen.
Es hat nicht funktioniert, aber bei der Polizei hat er dies einmal erwähnt. Da wurde ihm mitgeteilt, das dies nicht erlaubt sei und er sich strafbar machen würde.
Auf Schulhöfen darf auch nicht Videoüberwacht werden. Angeblich wegen dem Datenschutz. Das finde ich zum Beispiel seltsam.