Na, da würde ich aber mal bei Datenschützern nachfragen, ob das zulässig ist. Hier ein anderes Bundesland, aber interessant:
Verbotenes Auge in der Sauna: Elf Mal Kritik vom Datenschützer
Elf solche Beanstandungen sind im Berichtszeitraum 2010 und 2011 ausgesprochen worden. Etwa für einen Fall von Videoüberwachung in der Sauna. "Das geht natürlich gar nicht", sagt Hasse. Jede Beobachtung, die die Intimsphäre der Betroffenen berührt, sei unzulässig.
Selbst wenn, wie in diesem Fall, mit Aushängen darauf hingewiesen worden ist.
http://www.otz.de/web/zgt/politik/detail/-/specific/Verbotenes-Auge-in-der-Sauna-Elf-Mal-Kritik-vom-Datenschuetzer-815461256
Ggf mal selber googeln, wie das sonst gehandhabt wird!