@hartamwind: Ich habe keineswegs analog gedacht Viel mehr siehst du nicht hinter deine Moralvorstellung und überdenkst deine Aussage.
Ich habe nie behauptet, dass man einen privaten Spender mit einer Samenbank gleichzustellen wäre.
Ich habe auch nicht behauptet, dass der TE hier die besten absichten hat und ich glaube das könnt Ihr auch nicht sicher sagen, da seine 2 Sätze am Anfang keinen Aufschluss über Unterhaltszahlungen etc. pp. geben.
Im Internet gibt es Foren in denen Frauen gezielt Männer suchen um sich den Wunsch nach einem Kind erfüllen zu können.
Lesbische Paare setzen meistens auf eine Methode die sich Selbstinsemination nennt.
Allerdings gibt es auch lesbische Paare die den natürlichen Akt oder eine verkürzte Variante in Anspruch nehmen.
Wie ich bereits auch gesagt habe, trete ich eine Grundsatzdiskussion vom Zaun, wenn man darüber diskutiert welches Persönlichkeitsrecht im Vordergrund steht.
Das Kind oder der Vater.
Ein Spender hat zum Zeitpunkt der anonymen Spende keine Absicht gehabt ein "verantwortungsverpflichteter Vater" zu sein.
Wenn nun ein Spenderkind seinen Erzeuger kennen lernt wird der sicher auch keine Freudensprünge machen oder irre ich mich da?
@ichbindas: Wie gesagt behaupte ich nicht, dass der TE beste Absichten hat.
Allerdings sollte man auch bei einer privaten Spende Atteste vorzeigen können und seinen Spender vorher etwas kennen lernen.
Vor Gericht zu ziehen würde übrigens wenig für den Erzeuger bringen, dieser wäre zu Unterhalt verpflichtet