... meine, dass Du im Moment gar keine Hilfe brauchst, denn wenn ich Deine Einleitung richtig verstanden habe, hast Du eine Bestellbestätigung und eine Rechnung über 2 x 21,40 EUR. Dann ist doch alles schick. Dass bei einem erneuten Klick auf das Angebot nun ein anderer Preis steht, hat mit Deiner Bestellung nichts zu tun, denn Dein Bestell- und Kaufvertrag, soweit Deine Angaben der Realität entsprechen, kam ja zu einem anderen Angebot zu stande. Was die Abwicklung des Kaufes (Bestellung) angeht, hättest Du auch Amazon auf Deiner Seite. Zumiundest gehört Amazon zu den Seriösen Plattformen, was auch weitesgehend Für Ebay gilt.
Etwas anders sieht es aus, wenn Deine Bestellbestätigung und Rechnung nun etwas anderes aussagen, wobei die reine Bestellung und Rechnungslegung über Amazon elektronisch abgewickelt wird udn da im Grudne kein Spielraum für unterschiedliche Beträge im Angebot und der Bestell- und rechnungsabwicklung besteht. Alles andere wäre auch quatsch.
@Liebster D zu dem O,
Deine Ausführungen entsprechen nicht ganz der Wahrheit, denn in Wirtschaft und realem Leben ist es sehr wohl so, dass es sehr wohl darauf ankommt, wann und wie ein Vertrag zu stande kommt. Auch das Internet kommt nicht um eindeutige Rechtslagen zum Zustandekommen von Handels- oder Willenserklärungen drum herum was auch das Vertragsrecht einschließt. Glaub mir, da haben sich schon so einige Studierte fundamental mit auseinander gesetzt und feste Regeln geschaffen, zumindedst was Geschäfte im Internet angeht udn welches Recht anzuwenden wäre.
Und sollte der Verkäufer tatsächlich vom "Tippfehler" gebrauch machen, könnte der TE vom Vertrag ganz sicher zurücktreten.
Liebe Grüße Energyzer